Prüfung

Unser Auftrag: Prüfung

Unsere Prüfungen unterstützen den Aufsichtsrat in seiner Überwachungsfunktion und sie stärken die Leistungsfähigkeit des betroffenen Unternehmens.

Die Stichworte: gesetzliche Prüfung nach § 53 Genossenschaftsgesetz, Konzernabschlussprüfungen nach § 14 PublG, Prüfungen nach § 340 k HGB und den ergänzenden Vorschriften des KWG und des WpHG, Gutachten.
Zur Qualitätssicherung praktizieren wir Regelungen, die die Unabhängigkeit und die Qualifikation der Prüfer sichern.

Wir gewährleisten, dass die Prüfungen fachgerecht und effektiv mit der Methode des risikoorientierten Prüfungsansatzes durchgeführt werden.

Bei unseren Mitgliedsgenossenschaften prüfen wir nicht nur Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht, sondern auch die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung (§ 53 Genossenschaftsgesetz). Die genossenschaftliche Pflichtprüfung ist eine ganzheitliche Unternehmensprüfung, die damit über das sonst im deutschen Gesellschaftsrecht übliche Maß hinausgeht. 

 
 

Initiative für Genossen-schaften

Wirtschaftsministerium und Genossenschaftsverband fördern ab 2010 neue Genossenschaften in Baden-Württemberg umfassend – in der Gründungsphase und in der Startphase.

mehr Informationen (URL: http://www.bwgv-info.de/71.htm)